Dr. Joachim Erbe

Rechtsanwalt, Oberstaatsanwalt a.D.

Wir sind eine der wenigen überörtlichen Kanzleien, die auf das Strafrecht und die damit zusammenhängenden Fragen des Wirtschaftsrechts spezialisiert sind. Nicht anonyme Größe, sondern persönliche Beratung und individuelle Leistung charakterisieren unsere Arbeit.

Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Die Tätigkeit als Strafverteidiger oder Zeugenbeistand gehört ebenso dazu, wie die Vertretung der Interessen des von Ermittlungen betroffenen Unternehmens und die strafrechtliche Unternehmensberatung zur Prävention, Forensic Services und Compliance.

Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Dr. Erbe sind das Strafverfahren vornehmlich in Großverfahren der Wirtschaftskriminalität, Strafsachen bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz, Vertretung von Geschädigteninteressen in Strafverfahren, namentlich bei Vermögensschäden in Unternehmen, Forensic Services und aktienrechtliche Sonderprüfungen sowie Risiko-Management.

Gründungspartner und Namensgeber der Kanzlei ERBE Rechtsanwälte-Partnerschaft

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin
  • wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Straf- und Strafverfahrensrecht
  • Promotion
  • von 1980 bis 1994 Staatsanwalt und Oberstaatsanwalt bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität beim Landgericht Berlin
  • Dozent in der juristischen und polizeilichen Ausbildung
  • nebenamtliches Mitglied des Gemeinsamen Justizprüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg

weitere Informationen finden Sie unter www.erbepartner.de

 
 

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